Ab dem 1. Juli 2025 werden Fahrerassistenzsysteme verbindlicher Bestandteil der Führerprüfung für Personenwagen und Motorräder. Der Prozess zur Ausgestaltung dieser Anpassungen wird seit 2021 fachlich begleitet. Michael Gehrken ist seit diesem Zeitpunkt Mitglied eines Fachausschusses beim Bundesamt für Strassen.
Moderne Fahrzeuge verfügen über Assistenz und teilautomatisierte Systeme, die Fahrzeugführende unterstützen und die Verkehrssicherheit erhöhen können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Systeme korrekt verstanden, sachgerecht eingesetzt und in ihren Grenzen erkannt werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Verordnung über die Verkehrszulassungsverordnung VZV angepasst worden. Ziel der Anpassungen ist es, angehende Fahrzeuglenkende systematisch auf den Umgang mit Assistenz und Automatisierungssystemen vorzubereiten und damit Risiken im realen Verkehr zu reduzieren.
Die fachlichen Vorarbeiten und die Begleitung dieses Prozesses erfolgte in enger Abstimmung zwischen Verwaltung, Ausbildungsexperten und weiteren Akteuren der Verkehrssicherheit. Die Mitwirkung eines Fachausschusses ermöglichte es, Ausbildungsperspektiven und Praxiserfahrungen frühzeitig in die regulatorische Ausgestaltung einzubringen. Als Mitglied dieses Fachausschusses hat Michael Gehrken seit 2021 an diesem regulatorischen Prozess aktiv mitgewirkt.
Einordnung aus Public Affairs Sicht
Die Prüfungsrelevanz von Fahrerassistenzsystemen zeigt exemplarisch, wie technologische Entwicklungen regulatorische Prozesse auslösen und eine enge Abstimmung zwischen Politik, Verwaltung und Praxis erfordern.
Die Mitarbeit im Fachausschuss des Bundesamts für Strassen seit 2021 trägt dazu bei, dass neue Vorgaben nicht isoliert entstehen, sondern praxisnah, verhältnismässig und mit Fokus auf die Verkehrssicherheit umgesetzt werden. Die Einbindung fachlicher Expertise aus Ausbildung und Verbandsarbeit stärkt die Qualität und Akzeptanz regulatorischer Entscheidungen.
(16.06.2025)